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AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferung und Installation von beweglichen Sachen sowie Erbringung von Dienstleistungen jeweils im Bereich von erneuerbaren Energielösungen

Fassung vom 01.01.2024

Der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff „Kunde“ gilt sowohl für Kundinnen als auch für Kunden. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen werden.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen der K & L Projektmanagement GmbH, Waidmannsbachstraße 4a, 2761 Waidmannsfeld („Solar Meister“) und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf, der Lieferung, der Installation und der Wartung (der vom Kunden auf dem Internetportal von Solar Meister oder per E- Mail) bestellten Produkte in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.

1.2. Für den abgeschlossenen Vertrag gelten die Angaben des Kunden, die in seiner Bestellung zusammengefasst sind, samt dem jeweiligen Produktblatt zu den betreffenden Produkten bzw. Dienstleistungen der Bestellung sowie dieser AGB. Im jeweiligen Produktblatt finden sich insbesondere technische Angaben, Regelungen zu Montage- und Einsatzvoraussetzungen und Zahlungsbedingungen.

1.3. Allfällige AGB des Kunden sind auf Vertragsverhältnisse zwischen Solar Meister und dem Kunden nicht anwendbar. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB durch den Kunden sind unbeachtlich und nicht gültig. Dies gilt auch dann, wenn darauf in Formularen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Schriftstücken verwiesen wird.

1.4. Ausdrücke in der Einzahl beziehen die Mehrzahl mit ein und umgekehrt. Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verwendet. Vereinbarungen in der Bestellung selbst gehen diesen AGB vor.

1.5. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung aller Vertragsparteien.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf der vom Kunden per E-Mail oder über das Internetportal von Solar Meister elektronisch bestellten Produkte, deren Lieferung und Installation und/oder die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit von Solar Meister gelieferten Produkten. Der Kunde übernimmt die bestellten Produkte und zahlt dafür den vereinbarten Preis bzw. erhält die Dienstleistung und zahlt dafür das vereinbarte Entgelt.

2.2. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Bestellung des Kunden. Dienstleistungen, wie insbesondere die Wartung und Instandhaltung eines Produkts, können in Abhängigkeit vom gewählten Produkt bzw. der gewählten Produktkonfiguration zum Leistungsumfang des Vertrags gehören oder nicht. Für bestimmte Produkte kann der Kunde durch Auswahl eines

Dienstleistungspakets eine Wartung und Instandhaltung durch Solar Meister bzw. von ihr beauftragten Dritten (siehe hierzu Punkt 9.2) optional auswählen und Solar Meister zu den im Bestellvorgang mitgeteilten Kosten mit der Dienstleistung der Wartung und Instandhaltung beauftragen.

2.3. Solar Meister bietet gewisse, im Bestellvorgang ausdrücklich genannte Produkte als Basisprodukte an. Zusätzlich zu den Basisprodukten bietet Solar Meister gewisse, im Bestellvorgang ausdrücklich genannte und gesondert ausgepreiste Produkte und/oder Dienstleistungen als Erweiterungen an. Der Kunde kann diese Erweiterungen entweder gleichzeitig mit dem Basisprodukt erwerben oder später zusätzlich zum bereits erworbenen Basisprodukt. Unabhängig davon, ob über das Basisprodukt und die Erweiterungen ein einheitlicher Vertrag oder mehrere Verträge geschlossen werden, ist das Basisprodukt eine Voraussetzung für die Erweiterungen und können die Erweiterungen nur in Verbindung mit dem Basisprodukt bestehen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein Rücktritt vom Basisprodukt auch den Rücktritt von sämtlichen, auch einzeln erworbenen Erweiterungen zur Folge hat. Dies gilt auch für andere Formen der Vertragsauflösung durch den Kunden oder durch Solar Meister.

2.4. Abhängig von dem bestellten Produkt bzw. Produktpaket bietet Solar Meister zusätzlich Geräte zum Energie-Monitoring an. Für manche dieser Geräte sind Applikationen für mobile Endgeräte von Drittanbietern verfügbar. Solar Meister ist nicht selbst Hersteller oder Betreiber dieser Applikationen und die Bereitstellung der Applikationen selbst ist, sofern nicht explizit anders definiert, nicht Teil des Leistungsumfangs von Solar Meister. Die Nutzung der Applikationen erfolgt in diesem Fall zu den (Vertrags)Bedingungen des Anbieters und es ist die Zustimmung des Kunden zu diesen (Vertrags)Bedingungen Voraussetzung für eine Nutzung. Sofern die von Solar Meister gelieferten Geräte ihre Funktionen ohne eine mit ihnen verbundene Applikation erfüllen können, trifft Solar Meister keine Haftung gegenüber dem Kunden für etwaige Rechtsverstöße des Anbieters der Applikationen oder Schäden oder Nachteile, die dem Kunden durch die Verwendung der Applikationen entstehen. Solar Meister trifft auch keine Aktualisierungspflicht.

2.5. Für bestimmte, von Solar Meister auf dem Internetportal präzisierte Produkte ist für die Nutzung teilweise eine funktionierende und fortlaufend bestehende Internetverbindung notwendig. Diese Internetverbindung gehört nicht zum Vertragsgegenstand und muss vom Kunden bereitgestellt werden. Der Kunde hat die Kosten dafür zu tragen und ihm entstehen aus einer allfälligen Nichtverfügbarkeit der Internetverbindung keine Ansprüche gegenüber Solar Meister.

2.6. Die wesentlichen Eigenschaften und technischen Spezifikationen der jeweiligen Produkte bzw. der Umfang der jeweiligen Dienstleistung sind im entsprechenden Produktblatt festgehalten.

3. Vertragsabschluss

3.1. Die Darstellung und das Anpreisen der Produkte, wie insbesondere von Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“), Speicher, deren Zubehör oder anderen beweglichen Sachen, oder Produktpaketen oder Dienstleistungen auf dem Internetportal www.solarmeister.at oder in sonstigen Werbemitteln von Solar Meister stellt kein rechtlich verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein rechtlich verbindliches Angebot online abzugeben.

3.2. Die Vertragsanbahnung erfolgt online per Email oder über das Internetportal www.solarmeister.at. Der Kunde erhält auf diesem Portal oder per Email vor Abgabe seiner Vertragserklärung sämtliche Vertragsunterlagen und das jeweilige Produktblatt zur Verfügung gestellt. Diese Vertragsunterlagen enthalten alle Informationen zum Vertrag (z.B. Kosten gemäß ausgewähltem Produkt bzw. Produktpakets, Dienstleistungen, Rücktrittsrechte, Gewährleistungsrecht).

3.3. Sämtliche Produktempfehlungen von Solar Meister an den Kunden sind kostenlos und unverbindlich. Der Kunde kann keine Ansprüche gegen Solar Meister daraus ableiten.

3.4. Vor Absenden des Angebots kann der Kunde die eingegebenen Daten jederzeit ändern und einsehen. Über den Bestell-Button auf dem Internetportal von Solar Meister gibt der Kunde nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Bestellstrecke durch Abschicken der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags über die ausgewählten Produkte ab oder einfach mittels einer E-Mail-Bestellbestätigung.

3.5. Bestellungen dürfen nur von Verbrauchern im Sinn von § 1 Abs. 1 Z. 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) getätigt werden.

3.6. Sofern der Kunde die Option des Kreditkaufs (Punkt 6) in Anspruch nimmt und nicht innerhalb von drei Monaten nach Abgabe seines Angebots einen Kreditvertrag gültig abschließt, erlischt sein Angebot zum Abschluss des Vertrags.

3.7. Nach Eingang des Angebots auf Abschluss des Vertrags durch den Kunden erhält der Kunde von Solar Meister eine Bestätigung des Bestelleingangs per E-Mail. Diese Bestätigung dient lediglich der Information des Kunden und stellt keine Vertragsannahme dar.

3.8. Solar Meister ist völlig frei, das Angebot binnen einer Frist von sechs Monaten abzulehnen oder anzunehmen. Solar Meister kann die Frist, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist (z.B. verzögerte Rückmeldungen von Netzbetreibern, verzögerte Fördercalls, nicht absehbare Nicht- Verfügbarkeiten von Komponenten und Installationsleistungen), ohne Angabe von Gründen einmalig um weitere sechs Monate verlängern. Das Angebot des Kunden bleibt auch für diesen Zeitraum aufrecht. Sollte Solar Meister die Frist verlängern, wird sie den Kunden umgehend, spätestens aber bis zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist, per E-Mail von der Verlängerung verständigen.

3.9. Der Vertrag kommt zwischen Solar Meister und dem Kunden mit Zugang der Annahme von Solar Meister beim Kunden zustande. Die Wirksamkeit des Vertrags beginnt im Falle der Vereinbarung aufschiebender Bedingungen mit dem Eintritt ebendieser Bedingungen.

3.10. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen.

4. Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht

4.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

4.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Widerruf vom Vertrag über das Basisprodukt auch den Widerruf sämtlicher, auch einzeln erworbener Erweiterungen zur Folge hat (siehe Punkt 2.3).

4.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei einem kreditfinanzierten Kauf (Punkt 6) ein Widerruf des Vertrags mit Solar Meister auch zur Auflösung seines allenfalls bestehenden Kreditvertrags mit der Bank führt.

4.4. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt in Besitz genommen hat oder bei einem Vertrag über mehrere Produkte im Rahmen einer einheitlichen Bestellung ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das letzte Produkt in Besitz

genommen hat. Sofern der Vertrag ausschließlich oder überwiegend eine Dienstleistung zum Inhalt hat, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

4.5. Die Widerrufserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

4.6. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

4.7. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Solar Meister dem Kunden alle Zahlungen, die Solar Meister von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von Solar Meister angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei Solar Meister eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Solar Meister dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

4.8. Der Kunde hat sämtliche Kosten für die Installation bzw. Deinstallation (z.B. Anschlusskosten) und den Abbau sowie Rücktransport des Produkts an die Firmenadresse von Solar Meister zu tragen und für einen allfälligen Wertverlust des Produkts bzw. der verbauten Komponenten einzustehen, wenn Solar Meister noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Installation begonnen hat und die Installation sodann vollständig erbracht worden ist. Diese Kosten sind vom Aufstellungsort, den dortigen Gegebenheiten und andere Faktoren abhängig und können vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden.

4.9. Sofern der Vertrag ausschließlich oder überwiegend eine Dienstleistung zum Inhalt hat und der Kunde verlangt hat, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde an Solar Meister einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Solar Meister von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

4.10. Es besteht kein Widerrufsrecht, sofern der Vertrag ausschließlich oder überwiegend eine Dienstleistung zum Inhalt hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, nachdem Solar Meister mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden mit der Vertragserfüllung begonnen und der Kunde vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Zusatzleistungen

4.11. Sofern der Kunde mit einem Subunternehmer (ausführender Installationspartner) einen direkten Vertrag über Zusatzleistungen schließt (Punkt 9.6), gelten die obigen Ausführungen zum Widerrufsrecht und zur Ausnahme vom Widerrufsrecht entsprechend auch für diesen Zusatzvertrag.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten allgemein

5.1. Es gelten ausschließlich die im Angebot von Solar Meister angegebenen Preise. Die konkreten Preise und Zahlungskonditionen sind abhängig von dem vom Kunden im Internetportal gewählten Leistungspaket, einer allfälligen Kreditfinanzierung und den allenfalls möglichen Paketerweiterungen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise (exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) in Euro - gemäß Bundesregierung gilt dies für Privathaushalte mit PV- Anlagen bis max. 35 kWp und bis zum 31.12.2026.

5.2. Mit dem für den jeweiligen Vertragsgegenstand vereinbarten Entgelt sind sämtliche Leistungen von Solar Meister gemäß diesem Vertrag, einschließlich des Kaufpreises und des Entgelts für allfällige Dienstleistungen (außer Zusatzleistungen), abgedeckt.

5.3. Der Kunde hat ab sofort bzw. am selben Tag nach Erhalt der entsprechenden Rechnung den in der Bestellung ausgewiesenen Betrag ohne Abzug zu leisten. Sofern dieser Betrag nicht den Gesamtpreis abdeckt, ist er als Anzahlung zu verstehen.

5.4. Der Kunde ist damit einverstanden, die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zu erhalten. Eine Zusendung der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf separaten Wunsch des Kunden.

5.5. Erfolgt eine Zahlung des Kunden nicht zur Fälligkeit, gerät der Kunde in Zahlungsverzug und es werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % (vier Prozent) pro Jahr verrechnet, unbeschadet des Rechts von Solar Meister zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens. Für eine Mahnung kann Solar Meister Mahnkosten in Höhe von EUR 6,50 exkl. Umsatzsteuer verrechnen. Im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts hat der Kunde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros die Kosten nach Aufwand zu bezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der Inkassogebührenverordnung, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils geltenden Fassung liegen dürfen. Bei vom Kunden verursachten Rückläuferspesen (z.B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falscher Kontodaten o.Ä.) verrechnet Solar Meister die von der Bank an Solar Meister tatsächlich verrechneten Rückläuferspesen dem Kunden (ohne Aufschlag) weiter.

5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an Solar Meister aufzurechnen. Der Kunde ist allerdings berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Solar Meister, wenn seine Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, gerichtlich festgestellt oder von Solar Meister anerkannt wurde.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten Kreditkauf (kredit- bzw bankfinanzierter Kauf)

6.1. Sofern der Kunde die Option des Kreditkaufs (bankfinanzierter Kauf) in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen dieses Punktes 6.

6.2. Der über die Anzahlung hinausgehende restliche Gesamtpreis wird durch die Kreditfinanzierung beglichen und ist ab sofort bzw. am selben Tag nach Abschluss der Installation und Übergabe der Produkte an den Kunden fällig. Der Kunde wird die finanzierende Bank im Rahmen des Kreditvertrags anweisen, den restlichen Preis direkt an Solar Meister zu überweisen. Die weiteren Zahlungen des Kunden erfolgen nur mehr im Rahmen des Kreditvertrags an die finanzierende Bank und nicht an Solar Meister.

6.3. Tritt der Kunde vom Kreditvertrag mit der Bank zurück, so gilt der Rücktritt auch für den Vertrag mit Solar Meister. Umgekehrt führt der Rücktritt von diesem Vertrag auch zur Auflösung des Kreditvertrags des Kunden mit der Bank. Punkt 4 dieser AGB gilt davon unbeschadet.

 

7. Preise und Zahlungsmodalitäten Sofortkauf

7.1. Sofern der Kunde die Option des Kreditkaufs nicht in Anspruch nimmt und den Preis aus eigenen Mitteln zahlt, gelten die Bestimmungen dieses Punktes 7.

7.2. Der Kunde hat den über die Anzahlung hinausgehenden Rest des Gesamtpreises ab sofort bzw. am selben Tag nach Abschluss der Installation und Übergabe der Produkte zu leisten.

8. Eigentums- und Gefahrenübergang

8.1. Sämtliche Produkte aus einer Bestellung bleiben Eigentum von Solar Meister (oder deren Rechtsnachfolgern), bis der Kunde sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche erfüllt hat (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde verwahrt die im Eigentum von Solar Meister stehenden Produkte unentgeltlich für Solar Meister und ist verpflichtet, die Produkte sorgfältig zu behandeln.

8.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der bestellten Produkte geht mit der Übergabe der Produkte auf den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Dies gilt auch in Bezug auf allenfalls in Verbindung mit den Produkten zu entrichtende Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

9. Rechte und Pflichten der Solar Meister

9.1. Solar Meister liefert das bestellte Produkt bzw. Produktpaket und installiert dieses auf dem hierfür vorgesehenen Anlagenstandort bzw. Montageplatz. Im Fall einer Kreditfinanzierung des bestellten Produkts bzw. Produktpakets geschieht dies erst nach Vorlage des Kreditvertrages durch den Kunden gemäß Punkt 13.1 der AGB. Für die Anlieferung und Installation bestellter Produkte werden Solar Meister und der Kunde nach Annahme des Angebots durch Solar Meister unter Einbeziehung der Witterungsverhältnisse einvernehmlich einen Termin festlegen. Punkt 13.1 bleibt davon unberührt.

9.2. Solar Meister ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung, insbesondere zur Errichtung und Installation der Produkte, Dritter zu bedienen („Subunternehmer“). Dem Kunden kommt kein Widerspruchsrecht hinsichtlich dieser Subunternehmer zu.

9.3. Die Errichtung und Installation durch Solar Meister umfasst die im Zeitpunkt der Bestellung auf dem Internetportal von Solar Meister angegebenen, objektiv vorhersehbaren Leistungen für die Errichtung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Produkte an einem geeigneten Ort und setzt voraus, dass am Anlagenstandort bzw. Montageplatz dem Stand der Technik und den gesetzlichen sowie im Produktblatt vorgesehenen baulichen Voraussetzungen entsprechende Vorrichtungen und Anschlussmöglichkeiten bestehen. Eventuell über diesen vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen, also für die Errichtung und Installation des Produkts technisch notwendige, im Zuge der Errichtungsarbeiten bekannt gewordene Zusatzleistungen hinsichtlich Materialeinsatz, Transportkosten oder zur Herstellung eines dem Stand der Technik bzw. den gesetzlichen und vereinbarten Voraussetzungen entsprechenden Anlagenstandorts bzw. Montageplatzes oder vom

Kunden gewünschte Änderungen der technischen Ausführung sind vom Leistungsumfang nicht umfasst.

9.4. Solar Meister übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung, vor dem vereinbarten Montagetermin eine Prüfung des vorgesehenen Anlagenstandorts bzw. Montageplatzes vorzunehmen und jegliche Hinweise oder Stellungnahmen von Solar Meister zu einem vorgesehenen Anlagenstandort bzw. Montageplatz sind ohne Gewähr.

9.5. Notwendige Zusatzleistungen die nicht Bestandteil des Vertrages sind, können mit Solar Meister und mit dem betrauten Subunternehmer (ausführender Installationspartner) vereinbart werden. Vom Kunden gewünschte Änderungen in der technischen Ausführung des Produkts können mit dem ausführenden Installationspartner vereinbart werden. Ein solcher Vertrag kommt je nach Vereinbarung zwischen dem ausführenden Installationspartner und dem Kunden zustande. Leistungen aus diesem Vertrag werden dann vom ausführenden Installationspartner verrechnet. Ansprüche gegen Solar Meister können daraus nicht abgeleitet werden. Sämtliche Vertragsbestimmungen zwischen Solar Meister und dem Kunden beziehen sich ausschließlich auf die in Punkt 9.3 angeführte Ausführung, ohne notwendige Zusatzleistungen oder gewünschte Änderungen in der technischen Ausführung des Produkts. Das Widerrufsrecht nach Punkt 4 bleibt davon unberührt.

9.6. Nach Installation eines Produkts übergibt Solar Meister bzw. der ausführende Subunternehmer das betriebsbereite Produkt an den Kunden. Die tatsächliche Inbetriebnahme bedarf allenfalls einer Betriebsfreigabe des Netzbetreibers. Solar Meister weist dabei den Kunden in Form eines Übergabegesprächs mündlich ein. Der Kunde und Solar Meister bzw. der Subunternehmer unterzeichnen das Prüfprotokoll und das Übergabeprotokoll. Spätestens nach allfälliger Inbetriebnahme des Produkts durch den Netzbetreiber erhält der Kunde den Prüfbefund des Produkts sowie die dazugehörige Dokumentation von Solar Meister per E-Mail übermittelt.

9.7. Sofern der Kunde dies im Zuge der Bestellung ausdrücklich beauftragt hat, übernimmt Solar Meister die Pflicht zur Wartung und Instandhaltung des gewählten Produkts gemäß der vom Kunden abgegebenen Bestellung. Die Dauer und die Reichweite der Instandhaltungs- und Wartungspflicht richten sich ausschließlich nach dem vom Kunden im Rahmen der Bestellung beauftragten Paketes. Die Wartungstermine werden dem Kunden von Solar Meister per Postzusendung und/oder per E- Mail bekannt gegeben. Die Bekanntgabe des Wartungstermins erfolgt mindestens ein Monat vor dem jeweiligen Termin. Eine Terminverschiebung durch den Kunden ist bis 5 Werktage vor dem Termin möglich, der Kunde wird auf diese Möglichkeit auch gesondert hingewiesen. Erfolgt keine rechtzeitige Terminverschiebung, gilt der von Solar Meister angekündigte Wartungstermin als vereinbart. Auch auf diesen Umstand wird der Kunde im Rahmen der Terminverständigung gesondert hingewiesen. Sollte der Kunde bei fehlender Terminverschiebung nicht angetroffen werden, werden ihm die entstandenen Kosten für die Anfahrten und den Zeitverlust (Arbeitsstunden eines Monteurs) in Rechnung gestellt. Mängel infolge fehlender Wartung gehen ab dem zweiten fehlgeschlagenen Wartungsversuch bis zur Durchführung der Wartung zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichtdurchführung der Wartung zu vertreten hat.

9.8. Sämtliche Arbeiten am Produkt dürfen nur von Solar Meister oder durch Subunternehmen vorgenommen werden (außer bei Gefahr im Verzug zur Beseitigung der unmittelbaren Gefahr). Jede Änderung am Produkt bedarf der Zustimmung der Solar Meister. Sollten Änderungen am Produkt, gleich welcher Art, ohne der Zustimmung oder nicht im Auftrag von Solar Meister erfolgt sein, ist Solar Meister nicht weiterhin zur allfällig vom Kunden beauftragten Wartung und Instandhaltung verpflichtet.

9.9. Solar Meister ist zu einer außerordentlichen Kündigung der Wartung und Instandhaltung berechtigt, wenn geeignete Ersatzteile (auch von anderen Lieferanten) für das jeweilige Produkt dauerhaft bzw. auf nicht absehbare Zeit nicht erhältlich sind.

10. Netzzugangsvertrag und Einspeisevertrag

10.1. Für einen zur Inbetriebnahme und Nutzung der Produkte notwendigen Netzanschluss gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über den Netzanschluss. Zwischen dem Kunden und dem örtlich zuständigen Netzbetreiber ist zur Nutzung des Verteilnetzes ein Netzzugangsvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag wird von Solar Meister im Namen und auf Rechnung des Kunden beantragt, sofern nicht der Kunde persönlich den Vertrag abschließen muss (z.B. aufgrund der Vertragsbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers). Wenn dies zur Beantragung des Vertragsabschlusses erforderlich ist, hat der Kunde an der Antragstellung entsprechend mitzuwirken und den Anweisungen von Solar Meister Folge zu leisten. Der Kunde hat sämtliche Systemnutzungsentgelte, insbesondere das Netzzutrittsentgelt nach dem Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) für die erstmalige Herstellung des Netzanschlusses oder die Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung, zu bezahlen. Solar Meister leistet keine Gewähr dafür, dass der Netzzugangsvertrag zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden zustande kommt. Die Aufrechterhaltung und allfällige Anpassung bzw. Erweiterung des Netzzugangsvertrages obliegt dem Kunden.

10.2. Der Energieabnahmevertrag/Einspeisevertrag ist jener Vertrag, den der Kunde mit einem Stromhändler zur Abnahme von elektrischer Überschussenergie aus der PV-Anlage abschließen muss. Diesen Vertrag schließt der Kunde selbst ab.

11. Berechtigungen, Vorschriften, Genehmigungen

11.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass er hinsichtlich des Aufstellungsorts und der Liegenschaft für die Verwendung der Produkte verfügungsberechtigt ist oder alle notwendigen Zustimmungen (insbesondere allfälliger Miteigentümer) dafür im Vorfeld eingeholt hat.

11.2. Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, dass er rechtzeitig vor dem Liefer- und Installationstermin die zur Installation und Inbetriebnahme der Produkte die allenfalls erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bei der dafür zuständigen Behörde eingeholt hat. Es ist zu empfehlen, mit der zuständigen Behörde vor der Realisierung des Vorhabens Kontakt aufzunehmen, um den Umfang einer allfälligen Genehmigungspflicht abzuklären. Ob und welche Genehmigungen im konkreten Fall erforderlich sind, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

11.3. Solar Meister kann vom Kunden vor Installation einen entsprechenden Nachweis über die Berechtigungen oder Zustimmungen und Genehmigungen verlangen.

11.4. Solar Meister stellt dem Kunden für PV-Anlagen auf Wunsch ohne weiteres Entgelt ein Muster einer Bauanzeige zur Verfügung. Solar Meister übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Musters. Die Verantwortung für die frist- und formgerechte Übermittlung dieser Bauanzeige an die zuständige Behörde liegt ausschließlich beim Kunden.

12. Förderungen

12.1. Abhängig von der Art des gewählten Produkts bzw. Produktpakets ist die Beantragung und Abwicklung von Förderungen bei nationalen Förderstellen durch Solar Meister möglich. Die Förderabwicklung durch Solar Meister erfolgt auf Basis einer Vollmacht des Kunden. Der Kunde

hat Solar Meister hierfür alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Solar Meister übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Informationen oder die Erteilung und den Bestand (weder dem Grunde noch der Höhe nach) einer Förderung.

12.2. Solar Meister wird im Rahmen dieser Nebenleistung maximal zweimal einen Förderantrag stellen.

12.3. Der nachträgliche Widerruf einer allfälligen Förderung beeinträchtigt nicht die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

12.4. Dem Kunden steht es darüber hinaus frei, sich selbst über Fördermöglichkeiten zu informieren und selbständig um Förderungen anzusuchen. Die zwischen Solar Meister und dem Kunden bestehenden Rechte und Pflichten werden hierdurch nicht berührt. Solar Meister übernimmt auch keine Haftung bzw. Gewähr für die Erteilung und den Bestand (weder dem Grunde noch der Höhe nach) einer vom Kunden selbständig beantragten Förderung. Sofern der Kunde selbst eine Förderung, welcher Art auch immer, beantragt, hat er Solar Meister ohne unnötigen Aufschub darüber zu informieren und auf Verlangen von Solar Meister Auskünfte darüber zu erteilen.

13. Rechte und Pflichten des Kunden

13.1. Im Fall eines Kreditkaufs ist der Kunde verpflichtet, unmittelbar nach der Bestellbestätigung durch Solar Meister, jedenfalls aber binnen drei Monaten ab Abgabe seiner Bestellung, einen Kreditvertrag zur Finanzierung des bestellten Produkts bei einer Bank abzuschließen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Angebot an Solar Meister erlischt, sofern der Kreditvertrag nicht innerhalb von drei Monaten gültig abgeschlossen wird.

13.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Abschluss des Kreditvertrags eine Voraussetzung für die Abwicklung der Bestellung ist. Der Kunde hat den Abschluss des Kreditvertrages auf Verlangen von Solar Meister nachzuweisen.

13.3. Der Kunde muss zu den vereinbarten Errichtungs- und Installationsterminen an der von ihm angegebenen Lieferadresse anwesend sein. Er hat Solar Meister und ihren Subunternehmern uneingeschränkten Zugang zu dem Anlagenstandort bzw. Montageplatz zu gestatten, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist. Im Fall der vom Kunden verschuldeten Nichtübernahme der gelieferten Produkte hat der Kunde der Solar Meister das positive Vertragsinteresse zu ersetzen.

13.4. Der Kunde verpflichtet sich, das in seinem Gewahrsam befindliche Produkt sorgsam zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, damit Solar Meister in die Lage versetzt wird, ihre aus diesem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen.

13.5. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Interessen von Solar Meister, insbesondere die ungehinderte Planung und Errichtung und allfällige Wartung und Instandhaltung des Produkts beeinträchtigen könnte.

13.6. Sämtliche Kosten, einschließlich von Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb des bestellten Produkts sowie der allfälligen Erzeugung und Verwertung der erzeugten Energie (z.B. Eigenverbrauch, Einspeisung etc.) sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

13.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die im jeweiligen Produktblatt dargestellten Anforderungen des Anlagenstandortes bzw. Montageplatzes eingehalten sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Fall, dass der Anlagenstandort bzw. Montageplatz nicht dem Stand der Technik

oder den gesetzlichen bzw. den vereinbarten baulichen Voraussetzungen entspricht, zusätzlich kostenpflichtige Zusatzleistungen für die Herstellung des notwendigen Zustands erforderlich sind. Der Kunde hat unverzüglich eine Meldung an Solar Meister zu erstatten, sobald ihm erkennbar ist, dass die Beschaffenheit des Anlagenstandortes bzw. Montageplatzes die Sicherheit oder Standfestigkeit des Produkts nicht mehr gewährleisten kann oder die Sicherheit und Standfestigkeit des Produkts selbst nicht mehr gegeben ist. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Solar Meister keinerlei Verantwortung hinsichtlich des vorgesehenen Anlagenstandortes bzw. Montageplatzes bzw. dessen Auswahl trifft.

13.8. Der Kunde hat an Fehlererhebung und Fehlerbehebung, insbesondere im Wege von telefonischen Auskünften und allenfalls durch Ermöglichung des Zugangs zum Anlagenstandort, mitzuwirken.

13.9. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gibt es keine Fern- oder sonstige Überwachung des Produkts durch Solar Meister. Zu Supportzwecken kann lediglich ein Remote-Zugriff der Solar Meister auf das Produkt oder einzelne Teile hiervon (z.B. Wechselrichter) eingerichtet werden, sofern der Kunde hierfür eine kostenfreie WLAN-Internetanbindung zur Verfügung stellt.

13.10. Werden Terminvereinbarungen (für die Lieferung, Installation etc.) seitens des Kunden nicht eingehalten, ist Solar Meister berechtigt, die dafür entstandenen Kosten für die Anfahrten und den Zeitverlust (Arbeitsstunden eines Monteurs) in Rechnung zu stellen.

13.11. Sofern der Kunde eine Wartung und Instandhaltung des Produkts beauftragt hat, ist er verpflichtet, die Instandhaltungs- und periodischen Wartungsmaßnahmen seitens der Solar Meister durchführen zu lassen. Der Kunde wird Solar Meister oder von ihr beauftragten Dritten zur Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung den ungehinderten Zugang zum Produktstandort und zur Liegenschaft gewähren.

13.12. Solar Meister empfiehlt dem Kunden, für eine Versicherung des Produkts zu sorgen und eine Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung zu erweitern.

14. Haftung, Gewährleistung

14.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14.2. Solar Meister leistet keine Gewähr und haftet nicht für einen bestimmten Ertrag aus den verkauften Produkten. Das wirtschaftliche Risiko der Produkte, insbesondere das Produktions- bzw. Ertragsrisiko, trägt ausschließlich der Kunde.

14.3. Solar Meister leistet keine Gewähr für die Verfügbarkeit von geeigneten Ersatzteilen und Schäden oder sonstigen nachteiligen Folgen aufgrund einer mangelnden Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

14.4. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.

14.5. Solar Meister haftet nicht für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die durch falsche bzw. unsachgemäße Verwendung durch den Kunden, missbräuchliche, falsche oder unsachgemäße Nutzung der Produkte, durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden oder durch Manipulationen bzw. Konfigurationsänderungen an den Produkten durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Alle

Produkte sind für den privaten Gebrauch konzipiert. Solar Meister übernimmt demnach keine Haftung für Mängel, die auf eine nicht ausschließlich private Nutzung der Produkte zurückzuführen sind.

14.6. Es gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Zwischen dem Kunden und Solar Meister gilt als vereinbart, dass der Kunde im Garantiefall das allfällige Gerät zu der jeweils zuständigen Servicestelle des Herstellers bringt. Weitergehende Garantieansprüche des Kunden gegenüber Solar Meister sind ausgeschlossen.

14.7. Solar Meister haftet nicht für Schäden und übernimmt keine Gewähr für Fehler, die ein Subunternehmer im Rahmen des Zusatzvertrags über Zusatzleistungen (siehe Punkt 9.6) verursacht.

14.8. In Fällen höherer Gewalt (wie z.B. Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophen, Generalstreiks, Blockaden etc.) oder behördlicher Verfügungen ist Solar Meister berechtigt, ihre Leistungen während deren Dauer vollständig oder teilweise einzustellen oder zu verschieben.

14.9. Sind auf Seiten des Kunden mehrere Vertragsparteien vorhanden, haften diese für sämtliche Forderungen der Solar Meister im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur ungeteilten Hand, das heißt, jeder einzelne Vertragspartner haftet für die gesamte Forderung.

15. Sonstige Vertragsbestimmungen

15.1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Solar Meister und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung der Verweisungsnormen auf ausländisches Recht (insbesondere des Internationalen Privatrechts) und die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

15.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem Vertrag ist gemäß § 14 KSchG jenes Gericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

 

An

K & L Projektmanagement GmbH

Waidmannsbachstraße 4a

2761 Waidmannsfeld

office@solarmeister.at

www.solarmeister.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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